Im Formular 1 der Steuererklärung bzw. gemäss "verschiedene Einkünfte/Kapitalleistungen" der Wegleitung ist anzugeben, ob Kapitalleistungen empfangen wurden, die bisher noch nicht besteuert wurden oder steuerfrei sind. Die entsprechende Bescheinigung ist beizulegen. Anhand der Bescheinigung wird die Besteuerung vorgenommen. Nur im Bedarfsfall wird die Steuerverwaltung zusätzliche Belege einverlangen (z.B. Bestätigung der Versicherung über die geleisteten Prämien).
Die folgende Übersicht zeigt, wie die Kapitalleistungen besteuert werden und wo allenfalls eine zusätzliche Deklaration nötig ist:
Kapitalleistungen | Umfang der Besteuerung | Anwendbarer Tarif |
|---|---|---|