1 Steuerpflicht
Leben Ehepartner in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, haben jedoch örtlich getrennte Wohnsitze, so ist nur der Ehepartner in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, der hier tatsächlich seinen Wohnsitz hat. Der andere, im Ausland lebende Ehepartner ist in der Schweiz nicht steuerpflichtig, ausser er besitzt selbst in der Schweiz steuerbare Vermögenswerte (z.B. eine Liegenschaft) oder erzielt in der Schweiz steuerbare Einkünfte (z.B. aufgrund einer Erwerbstätigkeit).
2 Ermittlung des effektiven und satzbestimmenden Einkommens und Vermögens
Grundsätzlich werden Ehegatten in der Schweiz gemeinsam besteuert, d.h. die Einkünfte und das Vermögen werden zusammengezählt. Dies gilt auch, wenn Ehegatten ihren Wohnsitz in zwei unterschiedlichen Kantonen haben.
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 |
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xx | xx | xx |
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29 Oct 2024