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Steuererklärung Fristen 2025

Im Kanton Bern gelten für die Einreichung der Steuererklärung (Einkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Personen) folgende Fristen:

  • Die reguläre Abgabefrist ist 15. März des Folgejahres. 

  • Eine gebührenfreie Fristverlängerung kann schriftlich oder online bei der zuständigen Region beantragt werden. 

  • Aufgrund technischer Störungen bei der elektronischen Plattform („BE‑Login“) wurde für Steuerpflichtige, die eine Fristverlängerung bis zum 15. Juli 2025 beantragt hatten, die Frist automatisch bis zum 15. August 2025 verlängert – ohne Mahnung. 

 

Bei juristischen Personen beziehungsweise anderen Steuerpflichtigen (z. B. selbstständig Erwerbstätige, Personengesellschaften) gelten abweichende Fristen.

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