Im Kanton Bern gelten für die Einreichung der Steuererklärung (Einkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Personen) folgende Fristen:
Die reguläre Abgabefrist ist 15. März des Folgejahres.
Eine gebührenfreie Fristverlängerung kann schriftlich oder online bei der zuständigen Region beantragt werden.
Aufgrund technischer Störungen bei der elektronischen Plattform („BE‑Login“) wurde für Steuerpflichtige, die eine Fristverlängerung bis zum 15. Juli 2025 beantragt hatten, die Frist automatisch bis zum 15. August 2025 verlängert – ohne Mahnung.
Bei juristischen Personen beziehungsweise anderen Steuerpflichtigen (z. B. selbstständig Erwerbstätige, Personengesellschaften) gelten abweichende Fristen.