Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2017 sind keine Neuerungen zu berücksichtigen. Auch die Tarife und Abzüge bleiben unverändert. Bezüglich der Beiträge für die Säule 3a bedeutet dies:
Bei Personen mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse) war im Kalenderjahr 2017 ein maximaler Einkauf von CHF 6 768 möglich.
Personen ohne 2. Säule durften im Jahr 2017 bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 33 840 einzahlen. Die bis zum Maximalbetrag geleisteten Beiträge sind steuerlich abziehbar.
Weiterführende Informationen:
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Fassung vom 12.01.2018